Kombilohnbeihilfe ab Juli 2009

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Für ältere Arbeitssuchende über 50 Jahre, WiedereinsteigerInnen und Menschen mit Behinderung wurde mit 1. Juli 2009 die Kombilohnhilfe NEU gestartet.


Diese Beschäftigungsmaßnahme ist Teil des beschlossenen Arbeitspaktpakets und ist eine Michung aus staatlicher Förderung und Bezahlung durch den Arbeitsgeber.

Voraussetzung für die Beanspruchung ist eine beim AMS arbeitslos gemeldete Vormerkdauer von 182 Tagen. Gefördert wird maximal ein Jahr. Dabei muss es sich um ein voles Arbeitsverhältnis mit einer Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungvon über 650 bis 1.700 Euro handelt. Bei einer Teilzeitbeschäftigung mach die Förderhöhe 150 Euro aus, bei Vollzeit beäg die Kombilahnbeihilfe € 300 im Monat.

 

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Link: Arbeitsmarkservice - Kombilohn !